Nach der Anpassung
Auch nach der Anpassung werden Sie den Akustiker Ihrer Wahl immer wieder einmal aufsuchen. Zur regelmäßigen Überprüfung des Hörvermögens, der Wartung und Reinigung Ihrer Geräte oder der entsprechenden Ohrpassstücke und falls einmal etwas mit der Technik nicht stimmt. Dafür zahlen Sie im Regelfall keinen Cent. Denn in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und den Ersatzkassen wurde auch eine Servicepauschale festgelegt. Mit der Servicepauschale sind bei einer eigenanteilsfreien Versorgung für einen Zeitraum von sechs Jahren sämtliche Kosten für Reparatur-, Service- und Wartungsleistungen sowie für den Ersatz der Otoplastiken (Ohrpassstücke) abgegolten. Kosten können nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn die Reparatur oder der Ersatz auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.
Damit es soweit gar nicht erst kommt, bieten die folgenden Seiten einige wertvolle Informationen zum Umgang mit dem Hörsystem.














